Spendeninformationen
Hinweise zu Spenden und Zuwendungsbestätigungen
Die Stiftung Marburger Mission ist wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke lt. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gießen, von der Körperschaftssteuer befreit.
Wir sind berechtigt, für die uns zugewendeten Spenden Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.
Im Januar des Folgejahres wird Ihnen die Jahresspendenbescheinigung zugestellt.
Wieviel von meiner Spende erreicht tatsächlich das unterstützte Projekt?
Wir arbeiten nach dem 90/10-Prinzip: Dem Projekt fließen 90 Prozent Ihrer Spende zu. 10 Prozent verwenden wir zur Deckung unserer Verwaltungskosten.
Wir haben uns verpflichtet, verantwortlich mit dem Geld umzugehen und die Spendengrundsätze der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) einzuhalten und sich der jährlichen Prüfung zu stellen.
Allgemeiner Hinweis:
Wir freuen uns über jede Spende und garantieren, diese ausschließlich zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. Geben Sie für Ihre Zuwendung einen bestimmten Zweck oder ein Projekt an, wird diese dementsprechend verwendet. Sollte dies nicht möglich sein, da dieser Verwendungszweck nicht existiert, das Projekt zu viele Spenden hat oder beendet ist, wird Ihre Zuwendung für andere Projekte der Stiftung Marburger Mission eingesetzt.
Bei Dauerspenden oder langjährigen Daueraufträgen, die einen veralteten oder nicht geänderten Spendenzweck haben, ordnen wir die Zuwendungen dem Folgeprojekt oder einem ähnlichen Projekt zu.
Angabe der vollständigen Adresse
Gerne möchten wir uns für Ihre Spende bedanken und Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden. Bitte teilen Sie uns deshalb neben dem Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger auch unbedingt Ihre vollständige aktuelle Anschrift mit.
Wir haben mehrfach Schwierigkeiten, Spenden richtig zuzuordnen, weil die Banken in der Regel nur den Namen des Absenders mitteilen.
Deshalb ist es eine große Hilfe, wenn Sie neben dem Verwendungszweck auch Ihre Postleitzahl, die Straße und die Hausnummer in das Feld “Verwendungszweck“ eintragen.
Fehlende Zuwendungsbestätigung?
Sie haben keine Bestätigung bekommen? Dann schreiben Sie uns doch eine Email an: verwaltung@marburger-mission.org oder rufen Sie an unter der Telefon-Nr. 06421-9123-16
In welcher Höhe werden Spenden beim Finanzamt berücksichtigt?
Der Deutsche Bundestag beschloss am 06.07.2007 das »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements«. Demzufolge können Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen rückwirkend ab dem 01.01.2007 insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe abgezogen werden.
Die bisherigen Abzugsbeschränkungen wurden aufgehoben.
Durch die neue Regelung wurden die Möglichkeiten des Spendenabzugs wesentlich vereinfacht.
Bei Großspenden kann die Obergrenze jedoch schnell erreicht sein. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den nicht mehr in Anspruch genommenen Spendenabzug in die Folgejahre vorzutragen.
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 1 Million EUR zusätzlich abgezogen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.